Pressemitteilungen | Blackline Safety

Blackline gibt garantierte Privatplatzierung und gleichzeitige nicht vermittelte Privatplatzierung bekannt

Verfasst von Jaime Seaman | 22. März 2017

CALGARY, ALBERTA--(Marketwired - 22. März 2017) -

NICHT ZUR VERBREITUNG AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

Blackline Safety Corp. („Blackline” oder das„Unternehmen”) (TSX VENTURE:BLN) freut sich bekannt zu geben, dass es eine Vereinbarung mit Raymond James Ltd. in eigenem Namen und im Namen eines Konsortiums von Emissionsbanken (zusammen die„Emissionsbanken”) geschlossen hat, wonach die Emissionsbanken sich bereit erklärt haben, auf der Grundlage einer garantierten Privatplatzierung 3.500.000 Stammaktien des Unternehmens („Stammaktien“) zu einem Ausgabepreis von 3,00 $ pro Stammaktie zu platzieren, was einem Bruttoerlös von insgesamt 10.500.000 $ entspricht (die„vermittelte Privatplatzierung“).

Blackline freut sich außerdem bekannt zu geben, dass es zeitgleich mit dem Abschluss der vermittelten Privatplatzierung beabsichtigt, eine nicht vermittelte Privatplatzierung (die„gleichzeitige Privatplatzierung“ und zusammen mit der vermittelten Privatplatzierung die„Angebote“) an den größten Aktionär des Unternehmens, DAK Investments Corp. („DAK”) eine nicht vermittelte Privatplatzierung (die „gleichzeitige Privatplatzierung” und zusammen mit der vermittelten Privatplatzierung die „Angebote”) für insgesamt 2.000.000 Stammaktien zu einem Ausgabepreis von 3,00 Dollar pro Stammaktie mit einem Bruttoerlös von 6.000.000 Dollar abschließen will.

Die Angebote werden voraussichtlich am oder um den 12. April 2017 abgeschlossen und unterliegen dem Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange. Der Abschluss der vermittelten Privatplatzierung ist nicht vom Abschluss der gleichzeitigen Privatplatzierung abhängig.

Blackline beabsichtigt, den Nettoerlös aus den Angeboten zur Unterstützung der Entwicklung der Fertigungskapazitäten des Unternehmens, zum Ausbau seines internationalen Vertriebsnetzes sowie für laufende Forschungs- und Entwicklungszwecke und allgemeine Betriebskapitalzwecke zu verwenden.

Da DAK aufgrund seines derzeitigen Besitzes von Stammaktien derzeit ein „Insider” des Unternehmens ist, wird der zusätzliche Erwerb von Stammaktien durch DAK (oder seine verbundenen Unternehmen) im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Privatplatzierung als „Transaktion mit nahestehenden Personen” gemäß Multilateral Instrument 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondertransaktionen („MI 61-101”) betrachtet. Gemäß MI 61-101 muss das Unternehmen, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt, möglicherweise die Zustimmung der Minderheitsaktionäre und eine formelle Bewertung für die Ausgabe von Stammaktien an DAK (oder seine verbundenen Unternehmen) einholen. Eine solche Befreiung wird voraussichtlich für die Ausgabe von Stammaktien an DAK (oder seine verbundenen Unternehmen) gemäß den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(a) von MI 61-101 verfügbar sein, da zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Vereinbarung der Transaktion weder der Marktwert des Gegenstands noch der Marktwert der Gegenleistung für die Transaktion voraussichtlich 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen werden.

Weitere Informationen zu den Lösungen von Blackline für die Überwachung der Mitarbeitersicherheit finden Sie unter www.BlacklineSafety.com. Folgen Sie Blackline auch auf Twitter unter @blacklinesafety.

Über Blackline Safety: Blackline Safety ist ein weltweit führender Anbieter von vernetzten Sicherheitstechnologien. Wir helfen Unternehmen dabei, in Echtzeit auf Notfälle zu reagieren und effiziente Evakuierungen durchzuführen, wobei wir für die Sicherheit aller Beteiligten sorgen. Mit Millioneninvestitionen in Technologieforschung und -entwicklung ist Blackline Safety für seine Qualität und Innovationskraft bekannt. Unser starkes Team aus Designern und Ingenieuren entwickelt und produziert alles intern – von tragbarer Technologie und persönlicher Gasdetektion bis hin zu Cloud-gehosteter Infrastruktur und webbasierten Schnittstellen in Calgary für die globale Industrie. Mit Dienstleistungen in über 200 Ländern sind wir der einzige Anbieter von industrietauglichen, schlüsselfertigen, überall einsetzbaren vernetzten Sicherheitsüberwachungslösungen, die eine nahtlose Lösung für die anspruchsvollen Sicherheitsüberwachungsherausforderungen von Unternehmen auf der ganzen Welt bieten. Alarmieren. Lokalisieren. Reagieren.™ Weitere Informationen finden Sie unter www.BlacklineSafety.com.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

HINWEIS: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Die Verwendung von Begriffen wie „erwarten“, „voraussehen“, „fortsetzen“, „schätzen“, „können“, „werden“, „prognostizieren“, „sollten“, „glauben“, „planen“, „beabsichtigen“ und ähnlichen Ausdrücken dient dazu, zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen zu kennzeichnen. Insbesondere, aber ohne Einschränkung des Vorstehenden, enthält diese Pressemitteilung Aussagen über den voraussichtlichen Abschlusszeitpunkt der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung und die voraussichtliche Verwendung des Nettoerlöses aus den Angeboten sowie die erwarteten Ausnahmen gemäß MI 61-101. Obwohl Blackline der Ansicht ist, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig auf sie verlassen, da Blackline keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da zukunftsgerichtete Aussagen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Der Abschluss der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung könnte sich verzögern, wenn Blackline nicht in der Lage ist, die erforderlichen behördlichen und börslichen Genehmigungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erhalten. Die vermittelte Privatplatzierung und/oder die gleichzeitige Privatplatzierung wird überhaupt nicht abgeschlossen, wenn diese Genehmigungen nicht erteilt werden oder eine andere Bedingung für den Abschluss nicht erfüllt ist. Dementsprechend besteht das Risiko, dass die vermittelte Privatplatzierung und/oder die gleichzeitige Privatplatzierung nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums oder überhaupt nicht abgeschlossen werden. Die beabsichtigte Verwendung des Nettoerlöses aus der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung durch Blackline kann sich ändern, wenn der Vorstand von Blackline zu dem Schluss kommt, dass es im besten Interesse von Blackline liegt, den Erlös für einen anderen Zweck zu verwenden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und Blackline übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Wertpapiere in einer Rechtsordnung dar. Die Stammaktien von Blackline wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen ohne Registrierung oder entsprechende Ausnahmeregelung weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Personen angeboten oder verkauft werden.