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Blackline kündigt gezeichnete Privatplatzierung und gleichzeitige nicht vermittelte Privatplatzierung an

Jaime Seemann März 22, 2017

CALGARY, ALBERTA--(Marketwired - March 22, 2017) -.

NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

Blackline Safety Corp. ("Blackline" oder das"Unternehmen") (TSX VENTURE:BLN) freut sich bekannt zu geben, dass es mit Raymond James Ltd, in seinem eigenen Namen und im Namen eines Konsortiums von Konsortialbanken (zusammen die"Konsortialbanken") eine Vereinbarung getroffen hat, gemäß der die Konsortialbanken zugestimmt haben, 3.500.000 Stammaktien des Unternehmens ("Stammaktien") zu einem Ausgabepreis von 3,00 $ pro Stammaktie zu platzieren, um einen Bruttoerlös von insgesamt 10.500.000 $ zu erzielen (die"vermittelte Privatplatzierung").

Blackline freut sich außerdem bekannt zu geben, dass das Unternehmen gleichzeitig mit dem Abschluss der vermittelten Privatplatzierung auch eine nicht vermittelte Privatplatzierung (die"gleichzeitige Privatplatzierung" und zusammen mit der vermittelten Privatplatzierung die"Angebote") an den größten Aktionär des Unternehmens, DAK Investments Corp. ("DAK"), für insgesamt 2.000.000 Stammaktien zu einem Ausgabepreis von 3,00 $ pro Stammaktie einen Bruttoerlös von 6.000.000 $ zu erzielen.

Die Angebote werden voraussichtlich am oder um den 12. April 2017 abgeschlossen und stehen unter dem Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange. Der Abschluss der vermittelten Privatplatzierung ist nicht an den Abschluss der gleichzeitigen Privatplatzierung geknüpft.

Blackline beabsichtigt, den Nettoerlös aus den Angeboten für die Entwicklung der Produktionskapazitäten des Unternehmens, den Ausbau des internationalen Vertriebsnetzes sowie für die laufende Forschung und Entwicklung und allgemeine Betriebsmittelzwecke zu verwenden.

Da die DAK aufgrund ihres derzeitigen Besitzes von Stammaktien derzeit ein "Insider" des Unternehmens ist, wird der zusätzliche Erwerb von Stammaktien durch die DAK (oder ihre verbundenen Unternehmen) in Verbindung mit der gleichzeitigen Privatplatzierung als "Transaktion mit verbundenen Parteien" gemäß Multilateral Instrument 61-101- Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101") betrachtet. Gemäß MI 61-101 muss das Unternehmen, sofern keine Ausnahmeregelung verfügbar ist, möglicherweise die Zustimmung der Minderheit und eine formale Bewertung für die Ausgabe von Stammaktien an DAK (oder deren verbundene Unternehmen) einholen. Es wird erwartet, dass eine solche Befreiung für die Ausgabe von Stammaktien an die DAK (oder ihre verbundenen Unternehmen) gemäß Abschnitt 5.5(a) bzw. 5.7(a) des MI 61-101 zur Verfügung steht, da zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Vereinbarung der Transaktion weder der Marktwert des Gegenstands der Transaktion noch der Marktwert der Gegenleistung für die Transaktion voraussichtlich 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen wird.

Wenn Sie mehr über die Lösungen zur Überwachung der Mitarbeitersicherheit von Blackline erfahren möchten, besuchen Sie www.BlacklineSafety.com und folgen Sie Blackline auf Twitter @blacklinesafety.

Über Blackline Safety: Blackline Safety ist ein weltweit führendes Unternehmen für vernetzte Sicherheitstechnologie. Wir helfen Unternehmen dabei, in Echtzeit auf Notfälle zu reagieren und effiziente Evakuierungen durchzuführen, wobei die Sicherheit aller Beteiligten berücksichtigt wird. Wir investieren Millionen in die technologische Forschung und Entwicklung, Blackline Safety ist bekannt für Qualität und Innovation. Unser starkes Team von Designern und Ingenieuren entwirft und fertigt alles im eigenen Haus - von tragbarer Technologie und persönlicher Gasdetektion bis hin zu Cloud-gehosteter Infrastruktur und webbasierten Schnittstellen in Calgary für die globale Industrie. Mit einem Service in über 200 Ländern sind wir der einzige Anbieter von schlüsselfertigen, vernetzten Sicherheitsüberwachungslösungen in Industriequalität, die eine nahtlose Lösung für die anspruchsvollen Sicherheitsüberwachungsanforderungen von Unternehmen auf der ganzen Welt bieten. Alarmieren. Lokalisieren. Respond.™ Weitere Informationen finden Sie unter www.BlacklineSafety.com.

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

HINWEIS: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Die Verwendung der Wörter "erwarten", "antizipieren", "fortsetzen", "schätzen", "können", "werden", "projizieren", "sollten", "glauben", "planen", "beabsichtigen" und ähnlicher Ausdrücke soll zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen kennzeichnen. Insbesondere, aber ohne das Vorstehende einzuschränken, enthält diese Pressemitteilung Aussagen bezüglich des voraussichtlichen Abschlussdatums der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung und der voraussichtlichen Verwendung des Nettoerlöses der Angebote sowie der erwarteten Befreiungen gemäß MI 61-101. Obwohl Blackline der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die sich in diesen zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, vernünftig sind, sollte man sich nicht zu sehr auf sie verlassen, da Blackline keine Garantie dafür geben kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Der Abschluss der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung könnte sich verzögern, wenn Blackline nicht in der Lage ist, die erforderlichen behördlichen und börsenrechtlichen Genehmigungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erhalten. Die vermittelte Privatplatzierung und/oder die gleichzeitige Privatplatzierung werden überhaupt nicht abgeschlossen, wenn diese Genehmigungen nicht erteilt werden oder eine andere Bedingung für den Abschluss nicht erfüllt wird. Dementsprechend besteht das Risiko, dass die vermittelte Privatplatzierung und/oder die gleichzeitige Privatplatzierung nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums oder überhaupt nicht abgeschlossen werden kann. Die beabsichtigte Verwendung der Nettoerlöse aus der vermittelten Privatplatzierung und/oder der gleichzeitigen Privatplatzierung durch Blackline könnte sich ändern, wenn der Vorstand von Blackline entscheidet, dass es im besten Interesse von Blackline wäre, die Erlöse für einen anderen Zweck zu verwenden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung, und Blackline ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, die geltenden Wertpapiergesetze verlangen dies.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung dar. Die Stammaktien von Blackline werden und wurden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.