<img src="https://secure.leadforensics.com/77233.png" alt="" style="display:none;">

Blackline gibt den Abschluss einer übernommenen Privatplatzierung und einer gleichzeitigen nicht-brokerisierten Privatplatzierung bekannt

Jaime Seemann April 12, 2017

CALGARY, ALBERTA 

NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

Blackline Safety Corp. (TSX VENTURE:BLN) ("Blackline" oder das"Unternehmen") freut sich bekannt zu geben, dass es seine zuvor angekündigte gezeichnete Privatplatzierung durch ein Konsortium von Konsortialführern unter der Leitung von Raymond James Ltd. und einschließlich Lightyear Capital Inc., Beacon Securities Limited und P.I. Financial Corp. (zusammen die"Konsortialbanken") abgeschlossen hat. Dabei wurden insgesamt 3.500.000 Stammaktien des Unternehmens ("Stammaktien") zu einem Ausgabepreis von 3,00 $ pro Stammaktie für einen Gesamterlös von 10.500.000 $ brutto ausgegeben (die"vermittelte Privatplatzierung").

Blackline freut sich auch bekannt zu geben, dass es gleichzeitig mit dem Abschluss der vermittelten Privatplatzierung auch seine zuvor angekündigte nicht vermittelte Privatplatzierung an den größten Aktionär des Unternehmens, DAK Capital Inc. ("DAK") (ehemals DAK Investments Corp.), eine Privatplatzierung von insgesamt 2.000.000 Stammaktien zu einem Ausgabepreis von 3,00 $ pro Stammaktie mit einem Bruttoerlös von 6.000.000 $ (die"gleichzeitige Privatplatzierung" und zusammen mit der vermittelten Privatplatzierung die"Angebote").

Blackline beabsichtigt, den Nettoerlös aus den Angeboten für die Entwicklung der Produktionskapazitäten des Unternehmens, den Ausbau des internationalen Vertriebsnetzes sowie für die laufende Forschung und Entwicklung und allgemeine Betriebsmittelzwecke zu verwenden.

Alle im Zusammenhang mit den Angeboten ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten plus einem Tag. Im Zusammenhang mit der vermittelten Privatplatzierung zahlte das Unternehmen den Konsortialbanken eine Barprovision in Höhe von 7 % des Bruttoerlöses der vermittelten Privatplatzierung.

Da die DAK aufgrund ihres derzeitigen Besitzes von Stammaktien ein "Insider" des Unternehmens ist, wurde der Erwerb von Stammaktien durch die DAK im Rahmen der gleichzeitigen Privatplatzierung als "Transaktion mit verbundenen Parteien" gemäß Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101") betrachtet. Gemäß MI 61-101 hätte das Unternehmen ohne eine verfügbare Ausnahmegenehmigung die Zustimmung der Minderheit und eine formale Bewertung für die Ausgabe der Stammaktien an DAK einholen müssen. Eine solche Befreiung war für die Ausgabe von Stammaktien an DAK gemäß Abschnitt 5.5(a) bzw. 5.7(a) des MI 61-101 möglich, da zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Transaktion weder der Marktwert des Gegenstands der Transaktion noch der Marktwert der Gegenleistung für die Transaktion 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens überstieg.

Über Blackline Safety: Blackline Safety ist ein weltweit führendes Unternehmen für vernetzte Sicherheitstechnologie. Mit umfassender Live-Überwachung und vernetzter Gasdetektion helfen wir Teams, die in gefährlichen Umgebungen arbeiten, in Echtzeit auf Notfälle zu reagieren und effiziente Evakuierungen zu managen und dabei die Sicherheit aller Beteiligten zu berücksichtigen. Wir investieren Millionen in die technologische Forschung und Entwicklung, Blackline Safety ist bekannt für Qualität und Innovation. Unser talentiertes Team von Designern und Ingenieuren entwirft und fertigt alles im eigenen Haus - von tragbarer Technologie und persönlichen Gasdetektoren bis hin zu cloud-gehosteter Infrastruktur und webbasierten Schnittstellen für die globale Industrie. Wir liefern die weltweit erste schlüsselfertige, ortsunabhängige, vernetzte Sicherheitsüberwachungslösung mit Gasdetektion, 3G-Mobilfunk, Zwei-Wege-Freisprecheinrichtung und Live-Überwachung, um die anspruchsvollen Sicherheitsanforderungen von Unternehmen in über 200 Ländern zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter www.BlacklineSafety.com.

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

HINWEIS: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Die Verwendung der Worte "erwarten", "antizipieren", "fortsetzen", "schätzen", "können", "werden", "projizieren", "sollten", "glauben", "planen", "beabsichtigen" und ähnlicher Ausdrücke soll zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen kennzeichnen. Insbesondere, aber ohne das Vorstehende einzuschränken, enthält diese Pressemitteilung eine Aussage über die voraussichtliche Verwendung der Nettoerlöse aus den Angeboten. Obwohl Blackline der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die sich in dieser zukunftsgerichteten Aussage widerspiegeln, vernünftig sind, sollte man sich nicht zu sehr auf sie verlassen, da Blackline keine Garantie dafür geben kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Die beabsichtigte Verwendung der Nettoerlöse aus den Angeboten von Blackline könnte sich ändern, wenn der Vorstand von Blackline entscheidet, dass es im besten Interesse von Blackline wäre, die Erlöse für einen anderen Zweck zu verwenden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung gemacht und Blackline verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen verlangt.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung dar. Die Stammaktien von Blackline werden und wurden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.