<img src="https://secure.leadforensics.com/77233.png" alt="" style="display:none;">

Blackline GPS Corp gibt nicht vermittelte Privatplatzierung bekannt

Diana Winger 6. Februar 2014

CALGARY, ALBERTA--(Marketwired - 6. Februar 2014) -

NICHT ZUR VERBREITUNG AN US-AMERIKANISCHE NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT.

Blackline GPS Corp (TSX VENTURE:BLN) („Blackline” oder das „Unternehmen”) freut sich, eine nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 2.600.000 Einheiten des Unternehmens (die „Einheiten”) zu einem Preis von 1,15 Dollar pro Einheit mit einem Bruttoerlös von insgesamt bis zu etwa 2.990.000 Dollar (das „Angebot”) bekannt zu geben. Der Erlös aus dem Angebot wird zur weiteren Beschleunigung der Produktentwicklung und der Umsatzwachstumspläne des Unternehmens sowie zur Aufstockung seines allgemeinen Betriebskapitals verwendet werden.

Blackline hat aggressiv in die Schaffung eines breiten Portfolios an Lösungen für den Markt der Mitarbeiter-Sicherheitsüberwachung investiert. Das Unternehmen stellt derzeit sein Loner 900-System fertig, das Echtzeit-Sicherheitsüberwachungstechnologie in Branchen einführt, in denen Mitarbeiter an abgelegenen Orten arbeiten, an denen keine herkömmliche Mobilfunkverbindung verfügbar ist und die Risiken am Arbeitsplatz hoch oder gefährlich sind. Mit diesem Angebot will Blackline die Entwicklung neuer Technologien vorantreiben, seine Sicherheitsüberwachungslösungen weiter verbessern und seine Position als führender Anbieter von Sicherheitsüberwachungssystemen ausbauen.

Jede im Rahmen des Angebots ausgegebene Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) und einem Stammaktienkaufwarrant (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber, innerhalb eines Zeitraums von achtundvierzig Monaten nach Abschluss des Angebots eine Stammaktie zu einem Ausübungspreis von 1,40 Dollar pro Stammaktie zu erwerben.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann Blackline 6 % in bar und 10 % in Form von Vermittlungsprovisionsoptionsscheinen („Vergütungsoptionsscheine“) auf den Bruttoerlös zahlen, den das Unternehmen von Zeichnern erzielt, die von bestimmten unabhängigen Vermittlern vermittelt wurden. Jeder Vergütungsoptionsschein berechtigt den Inhaber, jederzeit vor Ablauf von vierundzwanzig Monaten nach Abschluss des Angebots eine Einheit zu einem Ausübungspreis von 1,15 $ pro Einheit zu erwerben. Die bei Ausübung der Vergütungsoptionsscheine ausgegebenen Optionsscheine unterliegen denselben Bedingungen wie die oben beschriebenen Optionsscheine.

Alle im Zusammenhang mit dem Angebot ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Der Abschluss des Angebots unterliegt der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Eine Kopie dieser Pressemitteilung ist unterwww.sedar.com verfügbar.


Über Blackline: Blackline GPS ist ein führender Anbieter von drahtlosen Ortungslösungen, der Produkte und Dienstleistungen für die Überwachung der Arbeitssicherheit, verdeckte Ortung und Verbraucheranwendungen entwickelt, herstellt und vermarktet. Die Lösungen von Blackline bieten Sicherheit und Standortbestimmung durch innovative drahtlose Hardware und benutzerdefinierte Benutzeroberflächen, darunter Web-, Mobil-, Messaging- und Webdienste. Die Vision von Blackline ist es, der weltweit führende Anbieter von drahtlos verbundenen Produkten für die Überwachung der Arbeitssicherheit und verdeckte Ortung zu werden. Mit den Produkten von Blackline können Kunden ihr Personal und ihre wertvollen Vermögenswerte schützen, Informationen über ihre Umgebung austauschen und bei Bedarf Kontakt zu Notfalldiensten aufnehmen. Blackline-Lösungen schützen, verbinden und tauschen Informationen aus. ®

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

HINWEIS: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Die Verwendung von Begriffen wie „erwarten“, „voraussehen“, „fortsetzen“, „schätzen“, „können“, „werden“, „prognostizieren“, „sollten“, „glauben“, „planen“, „beabsichtigen“ und ähnlichen Ausdrücken dient dazu, zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen zu kennzeichnen. Insbesondere, aber ohne Einschränkung des Vorstehenden, enthält diese Pressemitteilung Aussagen über die erwarteten Teilnehmer an der Privatplatzierung, den erwarteten Abschluss des Angebots, den erwarteten Umfang des Angebots, die erwartete Verwendung des Erlöses aus dem Angebot und die erwartete Verfügbarkeit bestimmter Ausnahmen von den Wertpapiergesetzen für das Angebot. Obwohl Blackline der Ansicht ist, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig auf sie verlassen, da Blackline keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da zukunftsgerichtete Aussagen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Der Abschluss des Angebots könnte sich verzögern, wenn Blackline nicht in der Lage ist, die erforderlichen behördlichen und börslichen Genehmigungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erhalten. Der Umfang des Angebots kann sich in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und anderen Faktoren ändern, und die Absichten der hierin genannten Parteien, an dem Angebot teilzunehmen, können sich ändern. Dementsprechend besteht das Risiko, dass das Angebot nicht wie hierin beschrieben oder überhaupt nicht abgeschlossen wird. Die beabsichtigte Verwendung der Erlöse aus dem Angebot durch Blackline kann sich ändern, wenn der Vorstand von Blackline beschließt, dass es im besten Interesse von Blackline liegt, die Erlöse für einen anderen Zweck zu verwenden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und Blackline übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.