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Blackline GPS Corp. gibt Aktienzusammenlegung bekannt

Diana Winger 24. Juni 2011

CALGARY, ALBERTA--(Marketwire - 23. Juni 2011) -

NICHT ZUR VERBREITUNG AN US-AMERIKANISCHE NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

Blackline GPS Corp. (TSX VENTURE:BLN) („Blackline” oder das „Unternehmen”) gab heute bekannt, dass sein Vorstand die Durchführung einer Aktienzusammenlegung im Verhältnis von einer Stammaktie nach der Zusammenlegung für jeweils 10 Stammaktien vor der Zusammenlegung mit Wirkung zum 23. Juni 2011 (dem „Stichtag”) genehmigt hat, wie von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung und Sonderversammlung des Unternehmens am 12. Mai 2011 weiter bestätigt.

Die derzeit im Umlauf befindlichen rund 143 Millionen Stammaktien des Unternehmens werden nach der Konsolidierung auf rund 14,3 Millionen Stammaktien reduziert. Es werden keine Bruchteile von Aktien ausgegeben. Bruchteile von Aktien werden auf die nächste ganze Zahl von Stammaktien, die ein Vielfaches von 10 ist, abgerundet. Der Ausübungs- oder Umwandlungspreis und die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen der ausstehenden Optionsscheine und Aktienoptionen des Unternehmens ausgegeben werden können, werden bei der Konsolidierung proportional angepasst.

Die Aktienzusammenlegung wurde von der TSX Venture Exchange („TSXV“) genehmigt.

Die Stammaktien des Unternehmens werden weiterhin an der TSXV unter dem Symbol „BLN” auf konsolidierter Basis und unter einer neuen CUSIP-Nummer – 09238M304 – gehandelt. Die Stammaktien von Blackline werden voraussichtlich am 24. Juni 2011 bei Eröffnung der Märkte auf konsolidierter Basis an der TSXV gehandelt.

Blackline hat seine Transferstelle, die Olympia Trust Company, beauftragt, als Umtauschstelle für die Aktienzusammenlegung zu fungieren. Aktionäre, die zum Stichtag im Aktienregister eingetragen sind, erhalten so bald wie möglich nach dem Stichtag ein Übermittlungsschreiben mit Anweisungen zum Umtausch ihrer Stammaktien. Angesichts des jüngsten Poststreiks in Kanada kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Übermittlungsschreiben im Zusammenhang mit der Zusammenlegung kommen. Dementsprechend können Aktionäre auch eine Kopie des Übermittlungsschreibens über das SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.SEDAR.com abrufen.


Über Blackline: Blackline mit Hauptsitz in Calgary, Kanada, ist ein Hersteller von Produkten für die Arbeitssicherheit und den gewerblichen Bereich. Die Lösungen des Unternehmens sind auf Arbeitsumgebungen ausgerichtet, in denen die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund steht, und bieten gleichzeitig vernetzte Hardware zur Verbesserung der Sicherheit und zur Übermittlung logistischer Informationen über Unternehmensressourcen. Das Industriegeschäft zielt auch darauf ab, die weltweit wachsenden, gesetzlich geregelten und regulierten Märkte mit Serviceplänen zu versorgen, die auf der Funktionalität der Produkt-Hardware basieren. Das Unternehmen unterhält außerdem eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen für den Verbraucher- und Einzelhandelsbereich. Die Technologie, das Engagement und die Vision von Blackline bilden zusammen eine ständig wachsende Palette von Tools, die zum Schutz, zur Weitergabe und zur Vernetzung entwickelt wurden (Protect. Share. Connect™).

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Insbesondere enthält diese Pressemitteilung Aussagen über den voraussichtlichen Versand von Übermittlungsschreiben, den Handel mit Stammaktien an der TSXV nach der Konsolidierung und die Anzahl der Stammaktien des Unternehmens, die nach der Konsolidierung voraussichtlich im Umlauf sein werden. Obwohl Blackline der Ansicht ist, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig auf sie verlassen, da Blackline keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da zukunftsgerichtete Aussagen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Der Versand der Übermittlungsschreiben hängt vom Verlauf des aktuellen Streiks bei Canada Post ab und liegt außerhalb der Kontrolle des Unternehmens. Darüber hinaus kann sich der Handel mit Stammaktien nach der Konsolidierung verzögern, wenn Blackline nicht in der Lage ist, die erforderlichen behördlichen und börslichen Genehmigungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erhalten. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und Blackline übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.