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Blackline Safety gibt die Einreichung und den Versand der Unterlagen für die Versammlung im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit Francisco Partners bekannt

Blackline Safety,Marktführer im Bereich vernetzte Gasdetektion und Sicherheit für Alleinarbeitende 19. Mai 2026
  • Ihre Stimme zählt – stimmen Sie noch heute ab.

  • Der Vorstand empfiehlt den Aktionären einstimmig, für die Vereinbarung mit Francisco Partners zu stimmen.

  • Haben Sie Fragen als Aktionär oder benötigen Sie Unterstützung bei der Stimmabgabe? Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Laurel Hill Advisory Group unter assistance@laurelhill.com, senden Sie eine SMS mit dem Wort „INFO“ an die Nummer 1-877-452-7184 (gebührenfrei in Nordamerika) oder rufen Sie unter 1-877-452-7184 (gebührenfrei in Nordamerika) oder 1-416-304-0211 (außerhalb Nordamerikas) an.

Calgary, Kanada — Blackline Safety Corp. („Blackline“ oder das„Unternehmen“) (TSX: BLN), ein weltweit führender Anbieter von vernetzten Sicherheitstechnologien, gab heute bekannt, dass es seine Einberufung, das Informationsschreiben der Geschäftsführung und die dazugehörigen Unterlagen (zusammenfassend die„Versammlungsunterlagen“) bei den Wertpapieraufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung (die „Versammlung“) der Inhaber („Aktionäre“) von Stammaktien der Blackline („Blackline-Aktien“) eingereicht hat, um den zuvor angekündigten Arrangement-Plan (das„Arrangement“) zu genehmigen, an dem unter anderem Blackline, die Aktionäre und Apollo Purchaser, Inc. (der„Käufer“), eine neu gegründete Gesellschaft unter der Kontrolle von Francisco Partners Management, L.P. („Francisco Partners“), beteiligt sind.

Die Unterlagen zur Hauptversammlung wurden den Aktionären per Post zugestellt und sind zudem online auf der Website von Blackline unter https://investors.blacklinesafety.com/shareholder-special-meeting sowie im SEDAR+-Profil von Blackline unter www.sedarplus.ca abrufbar.

Details zur Sitzung

Die Versammlung findet am 15. Juni 2026 um 9:00 Uhr (Ortszeit Calgary) in den Geschäftsräumen von Burnet, Duckworth & Palmer LLP, 2400, 525 – 8th Avenue SW, Calgary, Alberta T2P 1G1, statt.

Der Verwaltungsrat von Blackline (der„Verwaltungsrat“) hat den Geschäftsschluss am 27. April 2026 als Stichtag für die Feststellung der Aktionäre festgelegt, die berechtigt sind, eine Einladung zur Hauptversammlung zu erhalten und dort abzustimmen. Die Unterlagen zur Hauptversammlung enthalten wichtige Informationen zum Arrangement, zu den Abstimmungsmodalitäten und zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dringend gebeten, die Unterlagen zur Hauptversammlung sorgfältig zu lesen.

Der Vorstand empfiehlt einstimmig (wobei sich alle betroffenen Vorstandsmitglieder der Stimme enthalten haben), dass die Aktionäre FÜR die Vereinbarung stimmen.

Die vorgeschlagene Vereinbarung bietet den Aktionären die Möglichkeit, einen sofortigen und sicheren Barwert für ihre Beteiligung zu erzielen, und zwar mit einem erheblichen Aufschlag gegenüber den jüngsten Kursnotierungen. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Vereinbarung für die Aktionäre fair und angemessen ist und nach einer umfassenden Prüfung strategischer Alternativen das bestmögliche Ergebnis darstellt. 

Gemäß der Vereinbarung erwirbt der Käufer:

(i) alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Blackline-Aktien, mit Ausnahme der Rollover-Aktien (wie nachstehend definiert) und der Blackline-Aktien, für die Widerspruchsrechte wirksam ausgeübt und nicht zurückgezogen wurden, zu einem Preis von 9,00 $ in bar pro Blackline-Aktie (die„Barvergütung“) zuzüglich eines (1) Contingent-Value-Rechts (jeweils ein„CVR“) pro Blackline-Aktie (die„CVR-Gegenleistung“ und zusammen mit der Barvergütung die„Gegenleistung“), die den Inhaber zu einer potenziellen zusätzlichen Barzahlung von bis zu 0,50 $ pro CVR berechtigt, falls das Unternehmen im Geschäftsjahr 2027 ein bestimmtes Ziel für den annualisierten wiederkehrenden Umsatz („ARR“) erreicht; sowie

(ii) die Blackline-Aktien, die von DAK Capital Inc. („DAK“), Praesidio 11 Limited (die„Lowy Family Group“) und Brad Gilewich (sowie bestimmten mit ihm verbundenen Unternehmen) gehalten oder kontrolliert werden, zusammen mit bestimmten Blackline-Aktien, die von Cody Slater (Vorsitzender und Chief Executive Officer des Unternehmens) gehalten werden (zusammen die„Rollover-Aktionäre“ und die entsprechenden Blackline-Aktien die„Rollover-Aktien“), im Austausch gegen Wertpapiere des Käufers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens.

Zu den wichtigsten Faktoren, die der Vorstand berücksichtigt, gehören:

  • Deutlicher Aufschlag gegenüber dem Marktpreis: Gemäß der am 7. April 2026 zwischen dem Käufer und Blackline geschlossenen Vereinbarung (die„Vereinbarung“) erhalten die Aktionäre (mit Ausnahme der Rollover-Aktionäre in Bezug auf ihre Rollover-Aktien) eine Barvergütung von 9,00 $ pro Blackline-Aktie (bei Abschluss der Vereinbarung) und eine Gesamtvergütung von 9,50 $ pro Blackline-Aktie (unter der Annahme der maximalen Barzahlung des CVR), was einer:

    • einen Aufschlag von 27 % bzw. 34 % auf den Schlusskurs der Blackline-Aktien an der Toronto Stock Exchange („TSX“) am 7. April 2026, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Vereinbarung; und

    • einen Aufschlag von 28 % bzw. 35 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Blackline-Aktie an der TSX zum Handelsschluss am 7. April 2026, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Vereinbarung.

  • Wert- und Liquiditätssicherheit: Die bei Abschluss des Arrangements zu zahlende Barvergütung entspricht etwa 95 % der Gesamtvergütung (unter der Annahme der maximalen Barzahlung gemäß dem CVR) und bietet den Aktionären (mit Ausnahme der Rollover-Aktionäre in Bezug auf ihre Rollover-Aktien) Wert- und Liquiditätssicherheit, wodurch sie einen erheblichen Wert für ihre Beteiligung an der Gesellschaft realisieren können.

  • Leistungsabhängiger Wertzuwachs: Der CVR bietet den Aktionären die Möglichkeit, durch eine potenzielle Barzahlung von bis zu 0,50 US-Dollar pro CVR, die an den ARR für das Geschäftsjahr 2027 gekoppelt ist, einen zusätzlichen Wertzuwachs zu erzielen.

  • Unterstützung durch Verwaltungsratsmitglieder, Führungskräfte und größte Aktionäre: Die „Rollover“-Aktionäre, darunter mehrere der größten Aktionäre des Unternehmens (die zusammen rund 32 % der Blackline-Aktien halten), sowie weitere Verwaltungsratsmitglieder und leitende Führungskräfte, die rund 2 % der Blackline-Aktien halten (zusammen halten sie 34 % der Blackline-Aktien), haben Stimmrechts- und Unterstützungsvereinbarungen zugunsten des Arrangements geschlossen. Die von DAK, der Lowy Family Group sowie Brad Gilewich und seinen verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Stimmrechts- und Unterstützungsvereinbarungen, die etwa 30 % der Blackline-Aktien repräsentieren, gelten als „Hard-Lock-up“-Vereinbarungen und sind, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, unwiderruflich.

  • Zusätzliche Unterstützung durch bestimmte Rollover-Aktionäre: Die Höhe der Barvergütung von 9,00 $ pro Blackline-Aktie wurde zum Teil durch wirtschaftliche Zugeständnisse bestimmter Rollover-Aktionäre ermöglicht. DAK, die Lowy Family Group sowie Brad Gilewich und seine verbundenen Unternehmen erklärten sich bereit, ihre jeweiligen Blackline-Aktien (insgesamt 26.094.108 Blackline-Aktien) zu einem impliziten Wert von ca. 7,445 $ pro Blackline-Aktie zu übertragen. Infolgedessen können die Nicht-Rollover-Aktionäre eine um ca. 21 % höhere Barvergütung erhalten als die Vergütung, die diese Rollover-Aktionäre erhalten werden. Die Rollover-Aktionäre, mit Ausnahme von Cody Slater, haben sich zudem bereit erklärt, auf jeglichen Anspruch auf gemäß der Vereinbarung fällige CVRs zu verzichten (was einem Verzicht auf eine potenzielle zusätzliche zukünftige Vergütung von bis zu 13.047.054 $ entspricht). Um die Transaktion zusätzlich zu finanzieren und die Lücke in der Barvergütung zu schließen, die der Käufer gemäß der Vereinbarung zu zahlen bereit war, haben diese Rollover-Aktionäre zudem zugestimmt, insgesamt 45 Millionen Dollar beizusteuern, um einen Teil der bei Abschluss der Vereinbarung fälligen Barvergütung zu finanzieren. Damit haben diese Rollover-Aktionäre auf Vorabwerte und Ansprüche verzichtet, die sie andernfalls erhalten hätten, wenn ihre Blackline-Aktien gemäß der Vereinbarung zum gleichen Preis wie die der Nicht-Rollover-Aktionäre bewertet worden wären; sie haben sich bereit erklärt, Mittel beizusteuern, um einen Teil der Barvergütung zu decken, und haben dadurch dazu beigetragen, den Wert, der den Nicht-Rollover-Aktionären bei Abschluss der Vereinbarung zufließt, im Vergleich zu dem zu maximieren, was andernfalls ohne solche Vereinbarungen verfügbar gewesen wäre (basierend auf dem Höchstpreis und dem Höchstwert, den der Käufer im Rahmen der Vereinbarung zu zahlen bereit war).

  • Verkaufsprozess: Im Rahmen der strategischen Überprüfung führte das Unternehmen mit Unterstützung seines Finanzberaters, der Canaccord Genuity Corp. („Canaccord Genuity“) und unter der Aufsicht des Sonderausschusses (der„Sonderausschuss“) des Verwaltungsrats ab Januar 2026 einen umfassenden Verkaufsprozess durch, in dessen Rahmen 17 strategische und finanzielle Interessenten kontaktiert wurden. Dieser Prozess führte zu der Vereinbarung, wobei keine alternativen Vorschläge identifiziert wurden, die einen höheren Wert, bessere Konditionen oder eine größere Sicherheit hinsichtlich des Abschlusses geboten hätten.

  • Andere verfügbare Alternativen: Der Sonderausschuss und der Verwaltungsrat sind der Ansicht, dass die Vereinbarung für die Aktionäre im Vergleich zum Status quo und zu anderen Alternativen, die der Gesellschaft vernünftigerweise zur Verfügung stehen, ein attraktives Angebot darstellt, unter Berücksichtigung der aktuellen und erwarteten Chancen, Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Geschäft, den Angelegenheiten, dem Betrieb, der Branche und den Aussichten der Gesellschaft, einschließlich der mit ihrem eigenständigen Strategieplan verbundenen Umsetzungsrisiken, die Wettbewerbsposition des Unternehmens, das aktuelle und erwartete makroökonomische und geopolitische Umfeld, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen den Vereinigten Staaten, Israel und dem Iran und dessen potenziellen Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen der Kunden, die aktuellen und erwarteten Risiken an den kanadischen Aktienmärkten, einschließlich allgemeiner Marktverwerfungen, die sich auf die Bewertungen von Software- und Technologieunternehmen auswirken, sowie die Sensitivität des Software-as-a-Service-Sektors (SaaS) gegenüber Trends, die sich auf wichtige Endmärkte, Technologiepartner und Anbieter auswirken. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die Fortführung des Unternehmensbetriebs nach dem derzeitigen Geschäftsmodell und die Umsetzung des künftigen Geschäftsplans für Nicht-Rollover-Aktionäre einen gleichwertigen oder höheren Wert erzielen würden als der im Rahmen der Vereinbarung verfügbare Wert.

  • Formelle Bewertung: Nach Erhalt der formellen Bewertung der Blackline-Aktien sowie der darin enthaltenen CVR und Fairness Opinion von CIBC World Markets Inc. („CIBC Capital Markets“), dem unabhängigen Gutachter des Sonderausschusses (die„formelle Bewertung und Fairness Opinion von CIBC“), kam man zu dem Schluss, dass auf der Grundlage und vorbehaltlich der darin getroffenen Annahmen, angewandten Verfahren, berücksichtigten Sachverhalte, sowie der darin dargelegten Einschränkungen und Vorbehalte zum 7. April 2026 der Marktwert der Blackline-Aktien in einer Spanne von 8,15 bis 11,10 Dollar pro Blackline-Aktie und der Marktwert jedes einzelnen CVR in einer Spanne von 0 bis 0,40 Dollar pro CVR lag. 

  • Fairness-Gutachten: Der Erhalt des Fairness-Gutachtens, das in der formellen Bewertung und dem Fairness-Gutachten von CIBC Capital Markets enthalten ist, sowie des Fairness-Gutachtens von Canaccord Genuity (das„Canaccord Genuity Fairness-Gutachten“), dem Finanzberater des Sonderausschusses, in dem festgestellt wurde, dass:

    • im Hinblick auf die formelle Bewertung und Fairness-Stellungnahme der CIBC vom 7. April 2026 sowie auf der Grundlage und vorbehaltlich der darin dargelegten Annahmen, Vorbehalte, Einschränkungen und sonstigen Punkte war die Gegenleistung, die die Aktionäre (mit Ausnahme der Rollover-Aktionäre) gemäß der Arrangement-Vereinbarung erhalten sollten, aus finanzieller Sicht für diese Aktionäre angemessen; und

    • in Bezug auf die Fairness Opinion von Canaccord Genuity vom 7. April 2026, und auf der Grundlage sowie vorbehaltlich der darin beschriebenen Überprüfung, Annahmen, Vorbehalte, Erläuterungen, Einschränkungen und sonstigen Sachverhalte sowie weiterer Aspekte, die Canaccord Genuity als relevant erachtete, war die Gegenleistung, die die Aktionäre (mit Ausnahme der Rollover-Aktionäre in Bezug auf ihre Rollover-Aktien) gemäß der Vereinbarung erhalten sollten, aus finanzieller Sicht für diese Aktionäre angemessen. 

  • Zustimmung der Minderheitsaktionäre und gerichtliche Genehmigung erforderlich: Die Vereinbarung muss von einer Mehrheit der von den Aktionären abgegebenen Stimmen genehmigt werden, wobei die von den Rollover-Aktionären gehaltenen Blackline-Aktien sowie alle anderen Aktionäre, die im Rahmen eines „Unternehmenszusammenschlusses“ gemäß dem Multilateral Instrument 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondergeschäften – von der Abstimmung ausgeschlossen werden müssen, sowie von zwei Dritteln der von allen Aktionären abgegebenen Stimmen genehmigt werden. Die Vereinbarung muss außerdem vom Court of King’s Bench of Alberta (dem„Gericht“) genehmigt werden.

  • Widerspruchsrecht der Aktionäre: Die Aktionäre sind berechtigt, gegen den Arrangement-Vertrag Widerspruch einzulegen und den fairen Wert ihrer Blackline-Aktien vom Gericht festsetzen zu lassen. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Arrangement-Vertrag aufgrund der Ausübung von Widerspruchsrechten zu kündigen, es sei denn, Inhaber von mehr als 7,5 % der Blackline-Aktien üben diese Rechte rechtswirksam aus.

  • Sonderausschuss und Aufsicht durch den Verwaltungsrat: Die Vereinbarung und der Vereinbarungsvertrag sind das Ergebnis eines soliden Verkaufsprozesses und umfassender Verhandlungen, die unter Ausschluss jeglicher Interessenkonflikte unter der Aufsicht und mit Beteiligung des Sonderausschusses sowie unter Beratung durch unabhängige und hochqualifizierte Rechts- und Finanzberater durchgeführt wurden. Dies führte zu einer Vereinbarung mit Bedingungen, die den Aktionären einen erheblichen, unmittelbaren und sicheren Wert bieten, und zwar zu Konditionen, die nach Einschätzung des Sonderausschusses und des Verwaltungsrats unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

  • Hohe Wahrscheinlichkeit des Abschlusses: Francisco Partners ist ein großer, glaubwürdiger und renommierter Private-Equity-Investor, der über eine nachgewiesene Bonität sowie die Fähigkeit verfügt, Transaktionen zu finanzieren und erfolgreich abzuschließen. Die Vereinbarung unterliegt einer begrenzten Anzahl üblicher Bedingungen (die keine Finanzierungs- oder Due-Diligence-Bedingungen beinhalten), die der Sonderausschuss und der Vorstand unter den gegebenen Umständen für angemessen halten.

  • Möglichkeit zur Reaktion auf überlegene Angebote: Die Vereinbarung wahrt das Recht des Vorstands, ein unaufgefordertes, ernsthaftes „überlegenes Angebot“ zu prüfen, darauf zu reagieren und es letztendlich anzunehmen, vorbehaltlich bestimmter Kriterien, der Einhaltung der Treuepflichten, einer festgelegten Matching-Frist zugunsten des Käufers sowie üblicher Bestimmungen zum Schutz der Transaktion.

  • Angemessene Vertragsstrafe und umgekehrte Vertragsstrafe: Die von der Gesellschaft zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von 30,6 Millionen Dollar, die etwa 3,8 % des Eigenkapitalwerts der Barzahlung entspricht, ist nur unter bestimmten üblichen Umständen zu zahlen, beispielsweise wenn die Arrangement-Vereinbarung gekündigt wird, weil Blackline ein besseres Angebot angenommen hat, und das Unternehmen hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine umgekehrte Break Fee in Höhe von 56,3 Millionen Dollar, was etwa 7,0 % des Eigenkapitalwerts der Barzahlung entspricht, unter anderem wenn die Arrangement-Vereinbarung vom Unternehmen gekündigt wird, weil der Käufer die Finanzierung nicht sicherstellt, was dem Sonderausschuss und dem Vorstand mitgeteilt wurde und was diese unter den gegebenen Umständen für angemessen halten.

  • Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder: Der Sonderausschuss und der Vorstand haben die Auswirkungen der Transaktion mit dem Käufer auf die Stakeholder des Unternehmens, darunter Aktionäre, Mitarbeiter, Gläubiger, Kunden und Partner, geprüft und dabei alle Interessen der Stakeholder unter Berücksichtigung des besten Interesses des Unternehmens abgewogen.

Stimmen Sie noch heute ab

Die Frist für die Stimmabgabe per Vollmacht endet am 11. Juni 2026 um 9:00 Uhr (Ortszeit Calgary). Den Aktionären wird empfohlen, ihre Stimme rechtzeitig vor Ablauf der Frist abzugeben, um sicherzustellen, dass ihre Stimme fristgerecht eingeht. Die Aktionäre können ihre Stimme online, telefonisch oder auf andere Weise abgeben, die im Vollmachtsformular oder im Formular mit den Abstimmungsanweisungen angegeben ist, die den Unterlagen zur Hauptversammlung beiliegen.

Begleitschreiben

Eingetragene Aktionäre erhalten zusammen mit ihren Unterlagen zur Hauptversammlung außerdem ein Übermittlungsschreiben („LOT“), das ordnungsgemäß ausgefüllt und zusammen mit etwaigen Urkunden, die die Blackline-Aktien des Aktionärs verbriefen, sowie allen anderen erforderlichen Unterlagen zurückgesandt werden muss, um die Gegenleistung im Rahmen der Vereinbarung zu erhalten.

Fragen von Aktionären und Unterstützung bei der Stimmabgabe

Aktionäre, die Fragen haben oder Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigen, können sich an den Stimmrechtsvertreter von Blackline wenden:

Laurel Hill Advisory Group
Gebührenfrei in Nordamerika: 1-877-452-7184
Außerhalb Nordamerikas: 1-416-304-0211
SMS: Senden Sie eineSMS mit dem Wort „INFO“ an 1-416-304-0211 oder 1-877-452-7184
E-Mail: assistance@laurelhill.com

KONTAKT FÜR INVESTOREN UND ANALYSTEN
Blackline Safety
Jason Zandberg, Leiter Investor Relations
jzandberg@blacklinesafety.com 
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Über Blackline Safety: Blackline Safety ist ein Technologieführer, der durch das Internet der Dinge (IoT) Innovationen für die industrielle Belegschaft vorantreibt. Mit vernetzten Sicherheitsgeräten und prädiktiven Analysen ermöglicht Blackline Unternehmen, auf null Sicherheitsvorfälle und eine verbesserte betriebliche Leistung hinzuarbeiten. Blackline bietet tragbare Geräte, persönliche und räumliche Gasüberwachung, cloudbasierte Software und Datenanalysen, um anspruchsvolle Sicherheitsherausforderungen zu meistern und die Gesamtproduktivität von Unternehmen mit Kunden in mehr als 75 Ländern zu steigern. Ausgestattet mit Mobilfunk- und Satellitenverbindung bietet Blackline Zehntausenden von Menschen eine Rettungsleine und hat bereits über 323 Milliarden Datenpunkte gemeldet sowie mehr als acht Millionen Notfallalarme ausgelöst. Weitere Informationen finden Sie unter blacklinesafety.com und folgen Sie uns auf Facebook, X, LinkedIn und Instagram.

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Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen 

This news release contains forward-looking statements and forward-looking information (collectively "forward-looking information") within the meaning of applicable securities laws. These statements relate to future events or the Company's future performance. All statements other than statements of historical fact may be forward-looking statements. The use of any of the words "estimate", "will", "would", "believe", "plan", "expected", "potential", and similar expressions are intended to identify forward-looking statements. In particular, and without limiting the foregoing, this news release contains forward-looking statements with respect to: the date and time of the Meeting; the anticipated benefits and results of the Arrangement, including that it provides Shareholders with the opportunity to realize immediate value and certain liquidity at a significant premium to recent trading levels and that the Arrangement will provide Blackline with access to additional capital and strategic resources to support its long-term growth under private ownership; the possibility that Shareholders will receive a potential cash payment of up to $0.50 per CVR and the timing of such payment; the intention of the Rollover Shareholders to forego any CVR Consideration; the intention of the Rollover Shareholders and the Purchaser to exchange the Rollover Shares for securities of the Purchaser or an affiliate of the Purchaser; that there is a high likelihood of completion of the Arrangement; that registered Shareholders will receive an LOT with their Meeting Materials; and other similar statements.

Blackline provided such forward-looking information in reliance on certain expectations and assumptions that it believes are reasonable at the time. 

The material assumptions on which the forward-looking information in this news release are based, and the material risks and uncertainties underlying such forward-looking information, include: the satisfaction of the conditions to the Arrangement in the Arrangement Agreement and the risk that such conditions are not satisfied, or to the extent permitted, waived, including the approval of the Arrangement at the Meeting and the approval of the Court and other third-party approvals required to be obtained within expected timelines; the risk that no additional cash consideration will be payable in respect of the CVR; risk that the Arrangement may be varied, accelerated or terminated in certain circumstances and the consequences thereof; the accuracy of and reliance on the CIBC Formal Valuation and Fairness Opinion and the Canaccord Genuity Fairness Opinion; the continuation of the United States-Canada-Mexico Agreement and other applicable trade agreements; the effects of hostilities in the Middle East and elsewhere; that future business, regulatory, and industry conditions will be within the parameters expected by Blackline, including with respect to prices, margins, demand, supply, product availability, supplier agreements, availability, and cost of labour and interest, exchange, and effective tax rates; projected capital investment levels, the flexibility of capital spending plans, and associated sources of funding; cash flows, cash balances on hand, and access to the Company's credit facility being sufficient to fund capital investments; foreign exchange rates; near-term pricing and continued volatility of the market; accounting estimates and judgments; the ability to generate sufficient cash flow to meet current and future obligations; the Company's ability to obtain and retain qualified staff and equipment in a timely and cost-efficient manner; the Company's ability to carry out transactions on the desired terms and within the expected timelines; forecast inflation, including on the Company's components for its products, regulatory changes, supply chain disruptions, macroeconomic conditions, United States-Canada tariffs, the impacts of the military conflicts on the global economy; and other assumptions, risks, and uncertainties described from time to time in the filings made by Blackline with securities regulatory authorities.

Although Blackline believes that the expectations and assumptions on which such forward-looking information is based are reasonable, undue reliance should not be placed on the forward-looking information because Blackline can give no assurance that they will prove to be correct. Forward-looking information addresses future events and conditions, which by their very nature involve inherent risks and uncertainties, including the risks set forth above and as discussed in Blackline's Management's Discussion and Analysis and Annual Information Form for the year ended October 31, 2025 which are available on SEDAR+ at www.sedarplus.ca. Blackline's actual results, performance or achievements could differ materially from those expressed in, or implied by, the forward-looking information and, accordingly, no assurance can be given that any of the events anticipated by the forward-looking information will transpire or occur, or if any of them do so, what benefits Blackline will derive therefrom. Management has included the above summary of assumptions and risks related to forward-looking information provided in this press release in order to provide readers with a more complete perspective on Blackline's future operations and such information may not be appropriate for other purposes. Readers are cautioned that the foregoing lists of factors are not exhaustive. These forward-looking statements are made as of the date of this press release and Blackline disclaims any intent or obligation to update publicly any forward-looking information, whether as a result of new information, future events or results or otherwise, other than as required by applicable securities laws.

The information contained herein concerning the Purchaser and its affiliates, including but not limited to, all summaries of, and references to the agreements by which the Rollover Shareholders will sell their Rollover Shares including the contributions made by the Rollover Shareholders, have been provided by the Purchaser. Although Blackline has no knowledge that any statement contained herein taken from, or based on, the rollover agreements and such other documents, information or records provided by the Purchaser are untrue or incomplete, Blackline assumes no responsibility for the accuracy of the information contained therein and in such other documents, records or information or for any failure by the Purchaser to disclose events which may have occurred or may affect the significance or accuracy of any such information but which are unknown to Blackline.
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